Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Nucez Software, Inhaber Bjarne Arik Fomferra, Im Windfeld 36, 32130 Enger (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen der Softwareentwicklung, Web- und App-Entwicklung, Webdesign, Beratung, Konzeption, Hosting und Betrieb sowie über die Überlassung eigener Software-Produkte des Anbieters.
2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, im Konzept oder in einer Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
1. Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Anfragen des Kunden, etwa über das Kontaktformular, sind ebenfalls noch kein Vertragsangebot.
2. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder über das Kundenportal des Anbieters annimmt, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.
4. Ein Aufwandsrahmen, den der Anbieter vor einer Konzeption nennt, ist eine unverbindliche Schätzung. Verbindlich ist erst ein ausdrücklich als Festpreis bezeichnetes Angebot.
§ 3 Leistungsumfang und Vertragsarten
1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den dort in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere einem Konzept oder einer Leistungsbeschreibung.
2. Beratung, Strategie und Konzeption werden als Dienstleistung erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ergebnis einer Konzeption sind die im Angebot genannten Unterlagen, etwa ein schriftliches Konzept, Wireframes oder ein Klickdummy, ein Datenmodell und ein Angebot für die Umsetzung.
3. Die Entwicklung individueller Software, Websites, Web-Anwendungen, Apps, Plugins und Schnittstellen erfolgt als Werkleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Hosting, Wartung und Betrieb sind Dauerschuldverhältnisse und richten sich ergänzend nach § 9.
5. Größere Vorhaben können in Stufen umgesetzt werden. Jede Stufe wird im Angebot beschrieben und kann gesondert abgenommen und abgerechnet werden. Nach jeder Stufe entscheidet der Kunde, ob und wie das Vorhaben fortgesetzt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Partner einzusetzen, etwa zur Vertretung bei Ausfall oder für Fotografie. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.
§ 4 Änderungswünsche
1. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft der Anbieter, welche Auswirkungen dies auf Aufwand, Preis und Termine hat, und teilt dies dem Kunden in Textform mit.
2. Änderungen werden erst nach Zustimmung des Kunden in Textform umgesetzt. Mehraufwand wird nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, den üblichen Stundensätzen des Anbieters vergütet.
3. Kleinere Anpassungen, die im Rahmen einer laufenden Betreuung ausdrücklich als inklusive vereinbart sind, bleiben davon unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos), Zugangsdaten, Testdaten und Schnittstellen-Dokumentationen zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
2. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an allen Inhalten verfügt, die er dem Anbieter überlässt, und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, sofern er die Verletzung zu vertreten hat.
3. Soweit Leistungen in Systeme des Kunden oder Dritter eingreifen, etwa in eine JTL-Wawi, einen Onlineshop oder eine Datenbank, sorgt der Kunde vor Beginn der Arbeiten für eine aktuelle Datensicherung, sofern nicht der Anbieter die Datensicherung im Rahmen eines Betriebsvertrags übernommen hat.
4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Anbieter gesondert berechnen.
§ 6 Termine und Fristen
1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
2. Verzögerungen, die auf höherer Gewalt oder auf Umständen beruhen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa Ausfälle von Drittanbietern, Störungen bei Rechenzentren oder fehlende Mitwirkung des Kunden, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 7 Abnahme
1. Werkleistungen werden nach Fertigstellung, bei Umsetzung in Stufen nach Fertigstellung der jeweiligen Stufe, vom Kunden abgenommen. Der Anbieter zeigt die Fertigstellung in Textform an.
2. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung und erklärt die Abnahme oder teilt festgestellte Mängel nachvollziehbar in Textform mit.
3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch wesentliche Mängel mitteilt, oder wenn er die Leistung produktiv nutzt, etwa eine Website veröffentlicht oder eine Anwendung im Tagesbetrieb einsetzt. Der Anbieter weist den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin.
4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 8 Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Festpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Leistungen nach Aufwand werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet.
3. Bei Umsetzung in Stufen ist der Anbieter berechtigt, jede Stufe nach deren Fertigstellung abzurechnen. Bei größeren Vorhaben kann eine angemessene Anzahlung bei Auftragserteilung vereinbart werden.
4. Laufende Leistungen, insbesondere Hosting, Wartung, Betrieb und Software-Lizenzen, werden je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.
5. Kosten Dritter, die für den Kunden anfallen, etwa für Domains, Server, Lizenzen, Plugins oder Schriften, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei laufenden Leistungen ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
8. Der Anbieter kann die Preise für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen.
9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Hosting, Wartung und Betrieb
1. Der Anbieter betreibt kein eigenes Rechenzentrum. Hosting-Leistungen werden über etablierte Anbieter mit Serverstandort in Deutschland erbracht, derzeit insbesondere Hetzner und IONOS. Der Anbieter richtet die Umgebung ein, sichert sie ab und betreut sie im vereinbarten Umfang.
2. Soweit vereinbart, umfasst die Betreuung insbesondere das Einspielen von Updates und Sicherheitsaktualisierungen, die Überwachung der Erreichbarkeit, regelmäßige Datensicherungen mit Prüfung der Wiederherstellbarkeit sowie kleinere Änderungen in dem im Angebot beschriebenen Rahmen.
3. Für Störungen gelten die vereinbarten Reaktionszeiten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Anbieter bei kritischen Störungen, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen, innerhalb von vier Stunden nach Meldung mit der Bearbeitung, bei sonstigen Anfragen innerhalb eines Werktags. Reaktionszeiten beschreiben den Beginn der Bearbeitung, nicht die Behebung der Störung.
4. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden. Ausgenommen von Verfügbarkeitszusagen sind insbesondere angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, etwa beim Rechenzentrumsbetreiber, im Internet oder durch Angriffe Dritter.
5. Der Kunde ist für die Inhalte, die er über die gehosteten Systeme speichert oder veröffentlicht, selbst verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte oder Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, einen Missbrauch oder eine Gefährdung der Systeme bestehen. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Hosting- und Betriebsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
7. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch seine Daten und Inhalte in einem gängigen Format zur Verfügung und unterstützt bei einem Umzug gegen Vergütung nach Aufwand. Daten, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende angefordert werden, darf der Anbieter löschen.
§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen
1. Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Quellcode, Dokumentation, Konzepten und Gestaltungen, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und weiterzugeben. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.
2. Der Anbieter übergibt den Quellcode, das Repository und die Dokumentation nach Abnahme und vollständiger Bezahlung.
3. Ausgenommen von Absatz 1 sind:
- allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Programmteile, die der Anbieter unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder in mehreren Projekten einsetzt. Daran erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist;
- Open-Source-Software und Komponenten Dritter. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen;
- eigene Produkte des Anbieters, etwa NZ GEO Visibility oder NexoVirt. Für diese gilt § 11.
4. Der Anbieter darf das Projekt unter Nennung des Kunden und mit Abbildungen als Referenz auf seiner Website und in Präsentationen zeigen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht offengelegt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Darstellung anonym.
§ 11 Eigene Software-Produkte und Lizenzen
1. Für eigene Software-Produkte des Anbieters, insbesondere das Plugin NZ GEO Visibility für JTL-Shop und zugehörige Zusatzmodule, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für die im Angebot oder in der Lizenz genannte Anzahl an Installationen, etwa Shops oder Domains, und für die vereinbarte Laufzeit.
2. Während der Lizenzlaufzeit stellt der Anbieter Updates im angebotenen Umfang bereit. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.
3. Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder öffentlich zugänglich machen und nicht dekompilieren oder bearbeiten, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG ausdrücklich erlaubt ist. Lizenzschlüssel sind vertraulich zu behandeln.
4. Voraussetzungen für den Einsatz, etwa unterstützte Versionen von JTL-Shop und PHP, ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Für Fehler, die auf nicht unterstützten Umgebungen oder auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte beruhen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich zeitlich befristete Lizenzen um die jeweilige Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden.
§ 12 Gewährleistung
1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Maßgaben. Der Anbieter leistet bei Mängeln zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
2. Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, soweit möglich mit Angaben zur Reproduktion.
3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
4. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Funktionsstörung darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte die Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung des Anbieters verändert haben, dass die Leistung in einer nicht vereinbarten Umgebung eingesetzt wird, oder dass sich Systeme Dritter nach der Abnahme ändern, etwa durch neue Versionen von JTL-Wawi, JTL-Shop, PHP, Betriebssystemen oder Schnittstellen von Drittanbietern. Die Anpassung an solche Änderungen ist eine gesonderte, zu vergütende Leistung, sofern sie nicht im Rahmen eines Betreuungsvertrags vereinbart ist.
5. Bei Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Konzeption, bestehen keine Mängelansprüche im Sinne des Werkvertragsrechts. Der Anbieter erbringt diese Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
§ 13 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung im Rahmen eines Betriebsvertrags übernommen hat.
4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
§ 14 Vertraulichkeit
1. Beide Seiten behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten und Quellcode, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
2. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
3. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 15 Datenschutz
1. Beide Seiten beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
2. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa beim Hosting oder beim Zugriff auf Kundendatenbanken, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
3. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
1. Werkverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB. Der Anbieter kann die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen sowie für nicht erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
2. Für Dauerschuldverhältnisse gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen aus dem Angebot, ergänzend § 9 Abs. 6 und § 11 Abs. 5.
3. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung für mindestens zwei Monate in Verzug ist.
4. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
4. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern. Er teilt Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
6. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information.
